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[ 17.02.2010 ]
IV OÖ: Reform des Pensionssystems zwingend notwendigKürzere Lebensarbeitszeit bei steigender Lebenserwartung erhöht Pensionsbelastungsquote weiter – Reform des Pensionssystems und Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter dringend notwendig – Haindl-Grutsch: „Angst vor zahlreichen Wählerstimmen der älteren Generationen darf keine Entschuldigung für ungerechte und einseitige Belastungen der Jüngeren sein!“Bereits heute liegt die Pensionsbelastungsquote bei 557 Pensionen, die auf 1000 Versicherungsverhältnisse entfallen. Bis zum Jahr 2025 wird sie auf 634 Pensionen steigen, im Jahr 2060 werden rund 900 Pensionen 1000 Versicherungsverhältnissen gegenüber stehen. Diese durchaus dramatische Entwicklung hat aus Sicht der Industriellenvereinigung Oberösterreich (IV OÖ) zwei Dimensionen: Einerseits führt sie zu einseitigen und ungerechten Belastungen für die jüngeren Generationen, andererseits bringt sie eine Kostenexplosion mit sich, die mittel- und langfristig weder von den Erwerbstätigen noch vom Bund finanziert werden kann. „Schon bis 2025 werden die Gesamtaufwendungen für Pensionen von derzeit rund 10,2 Prozent des BIP auf 11,3 Prozent steigen. Der Bundesbeitrag wird von aktuell 6,5 Mrd. Euro pro Jahr um fast 5 Mrd. auf rund 11,3 Mrd. Euro anwachsen. Wenn die staatlichen Pensionen finanzierbar bleiben sollen, müssen besser heute denn morgen geeignete Schritte gesetzt werden", fordert IV OÖ-Geschäftsführer Dr. Joachim Haindl-Grutsch.
Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters Als dringlichste Maßnahme erscheint es der IV OÖ, das faktische an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen. Derzeit (Stand 2008) beträgt das tatsächliche Pensionsalter in Österreich durchschnittlich 58,1 Jahre. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass damit Österreich bei der Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters enormen Bedarf und großes Potenzial hat. Österreich bildet gemeinsam mit Frankreich (bei den Männern) und mit Polen und der Slowakei (bei den Frauen) das Schlusslicht. Im Zeitraum 2002 bis 2007 lag der OECD-Schnitt bei den Männern bei 63,5 Jahren, bei den Frauen bei 62,3 Jahren. Österreich lag mit 58,9 bzw. 57,9 Jahren in diesem Zeitraum weit darunter. Eine Anhebung auf den OECD-Schnitt um rund 4,5 Jahre würde nach Vollumsetzung ein rechnerisches Einsparungspotenzial von über 5 Mrd. Euro bedeuten. Alleine die Erhöhung des tatsächlichen Antrittsalters um ein Jahr würde auf Basis heutiger Zahlen bereits Einsparungen von jährlich 1,2 Mrd. Euro bewirken. Jeder weitere Monat würde das Budget um jeweils weitere 100 Mio. Euro entlasten. „Auch der ECOFIN-Rat hat kürzlich empfohlen, das effektive Pensionsantrittsalter zu heben, um die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern", so Haindl-Grutsch.
Missverhältnis von Lebensarbeitszeit zu Nicht-Erwerbstätigkeit Die Notwendigkeit dieses Schrittes ergibt sich aus einer fatalen Kombination aus steigender Lebenserwartung, der damit verbundenen Überalterung der österreichischen Bevölkerung und einer stetigen Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Letztere ist heute bereits kürzer als die Zeit der Nicht-Erwerbstätigkeit. Lag das Verhältnis aus durchschnittlicher Lebensarbeitszeit und Nicht-Erwerbstätigkeit bei 44,1 zu 25,8 Jahren, so kippte es bis 2005 auf 36,1 zu 46,6 Jahre. Zum einen stieg in diesem Zeitraum die durchschnittliche Ausbildungszeit von 17 auf 22 Jahre an, zum anderen erhöhte sich die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer von 8,8 auf 24,6 Jahre. Bis 2060 wird die Lebenserwartung der Männer um mehr als 7 Jahre auf 84,4 Jahre ansteigen, bei Frauen um knapp über 6 Jahre auf 88,7 Jahre. Damit wird auch das gesetzliche Pensionsalter der steigenden Lebenserwartung Rechnung tragen müssen. Vorrangiges Anliegen der Industrie bleibt es aber, vorerst das tatsächliche Antrittsalter an das gesetzliche heranzuführen.
Reform der Invaliditätspension, Beendigung der „Hacklerregelung" Der Erreichung dieses Zieles wirkten zuletzt vor allem zwei Formen des vorzeitigen Pensionsantrittes entgegen: Im Jahr 2008 lag deren Prozentsatz bei insgesamt 71 Prozent aller Pensionsneuzugänge; der größte Teil davon waren Invaliditätspensionen (knapp 40%) und Neuzugänge, die sich aufgrund der stark im Vormarsch befindlichen „Hacklerregelung" (22%) ergaben. Die IV OÖ schlägt daher vor, die Invaliditätspension dringend zu reformieren und den Zugang zu dieser Pensionsform zu erschweren. Gleichzeitig müssen die Menschen länger gesund und arbeitsfähig erhalten werden, das Prinzip „Rehabilitation vor Rente" muss wesentlich konsequenter zur Anwendung kommen. Für die „Hacklerregelung" ist ein möglichst zügiges Auslaufen sicherzustellen. „Die von Sozialminister Rudolf Hundstorfer angekündigten Pläne, ab 2014 das Antrittsalter bei dieser privilegierten Pensionsart pro Jahr um jeweils sechs Monate anzuheben, bis ein Alter von 62 Jahren bei Männern und 57 Jahren bei Frauen erreicht ist, geht in die richtige Richtung", meint Haindl-Grutsch: „Allerdings würde eine gänzliche Zurücknahme der Verlängerung der Hacklerregelung ab dem Jahr 2011 einen kumulierten Einspareffekt von rund 1,7 Mrd. Euro pro Jahr bewirken."
Harmonisierung der Pensionssysteme Zusätzlich ortet die IV OÖ noch weitere Möglichkeiten, um bei den Gesamtaufwendungen für Pensionen Einsparungspotentiale zu realisieren und die Generationengerechtigkeit zu verbessern. Einerseits könnte durch die Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur Harmonisierung der Pensionssysteme von Bund, Ländern und Gemeinden ein Volumen von etwa 445 Mio. Euro in den Pensionssystemen der Länder bis 2047 eingespart werden, andererseits gilt es, gleiche Regeln für die Pensionsanpassung sicherzustellen. Beispielsweise hat sich die Anpassung der Pensionen auch weiterhin am Verbraucherpreisindex (VPI) und nicht am Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) zu orientieren. „Insgesamt geht es darum, die staatlichen Pensionen weiterhin finanzierbar zu halten und die Belastungen für die jüngeren Generationen in einem erträglichen Maß zu halten", so IV OÖ-Geschäftsführer Dr. Joachim Haindl-Grutsch: „Die Angst vor den zahlreichen Wählerstimmen der älteren Generationen darf keine Entschuldigung für ungerechte und einseitige Belastungen der Jüngeren sein!"
IV OÖ, 17. Februar 2010
Pressekontakt: Industriellenvereinigung Oberösterreich / Tel. (0732) 78 19 76-0 DI Dr. Joachim Haindl-Grutsch / j.grutsch@iv-net.at |
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